Bauabnahme
Die Bauabnahme (Abnahme) stellt eines der wichtigsten Rechtsgeschäfte dar, das Sie als
Bauherr oder Erwerber einer Immobilie im Rahmen der Bauherstellung tätigen müssen. Der ordnungsgemäß durchgeführten und selbstverständlich auch protokollierten Bauabnahme sollten Sie daher ein
besonderes Augenmerk widmen.
Die mängelfreie Herstellung eines Bauwerks gehört zu den Grundpflichten des ausführenden Unternehmens, bzw. des Bauträgers.
Gewährleistungsbegehung
Während der Gewährleistungszeit beraten und betreuen wir Sie gerne bei auftretenden Baumängeln und führen in Ihrem Auftrag vor dem Ablauf der Gewährleistungszeit (Verjährung der Mängelansprüche) eine Gewährleistungsbegehung Ihrer Immobilie zur Überprüfung des Bauzustands und Erfassung von zwischenzeitlich aufgetretenen Mängeln durch, damit deren Behebung noch im Rahmen der Gewährleistung sichergestellt werden kann.
Wir führen Gewährleistungsbegehungen für Alleineigentümer, Wohneigentümergemeinschaften (WEG) und Hausverwaltungen durch und begleiten Sie gerne auch bei der Gewährleistungsabnahme.
Eine Gewährleistungsbegehung sollte etwa sechs Monate vor Ablauf der Gewährleistungszeit (BGB 5 Jahre – VOB 4 Jahre) durchgeführt werden. Gerne beraten wir Sie hierzu ausführlich.