Antrag auf Abgeschlossenheitsbescheinigung
Als Eigentümer eines Mehrfamilienwohnhauses benötigen Sie eine Abgeschlossenheitsbescheinigung, um Ihre Immobilie in Eigentumswohnungen aufzuteilen. Denn nur wenn das Mehrfamilienhaus in einzelne Wohnungen aufgeteilt ist und eine sogenannte Teilungserklärung existiert, können Sie die einzelnen Wohnungen auch verkaufen. Möchten Sie die Wohnungen dagegen nur vermieten, ist eine Abgeschlossenheitsbescheinigung nicht erforderlich.

Wir können Sie bei der Antragstellung, bei den entsprechenden Baubehörden, unterstützen und alle notwendigen Unterlagen anfertigen.